Zustifter können Privatpersonen ab einem Beitrag von 1.000 Euro werden, Institutionen und Firmen ab 1.500 Euro. Höhere Zustiftungen können nach dem neuen Steuerrecht auf zehn Jahre gesplittet abgesetzt werden. Die Stiftung ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt, Stiftungen und Spenden sind steuerabzugsfähig.
Förderstiftung jüdischer Betsaal Horb
Die Förderstiftung Jüdischer Betsaal Horb wurde am 27. April 2006 gegründet. Sie ist eine Treuhandstiftung unter dem Dach des Träger- und Fördervereins Ehemalige Synagoge Rexingen. Die Stiftung hat die Räume des früheren jüdischen Betsaals gekauft und kann mit ihrem angesammelten Kapital die Renovierung bezahlen. Für die Einrichtung müssen weitere Gelder gesammelt werden.